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Ziel der Betreuungstätigkeit ist das Recht auf Bildung, Erziehung und Betreuung.

Es werden vorrangig Angebote zur:

          – Gestaltung einer Eingewöhnungsphase
          – Förderung der Sprache
          – altersgerechten Entwicklung des mathematischen Denkens
          – Heranführen an die Musik
          – Warnehmung und Sinnesvörderung
          – Förderung der körperlichen und gesunden Entwicklung,
             Bewegungsförderung
          – Umweltsensibilisierung
          – Erwerb von sozialen Verhaltenskompetenzen
          – kreative Förderung
          – zum Wohle des Kindes orientierte Gestaltung der
             Übergangsphase in Kindergarten

Grundlage der Betreuung ist:

          – die Befriedigung der körperlichen und seelischen Bedürfnisse
             nach Essen, Trinken, Schlafen, Körperhygiene und Spiel
          – ein liebevoller Umgang mit dem Kind, Stärkung der
             Individualität
          – der vollkommene Verzicht auf körperlich und seelische
             Gewalt

In regelmäßigen Abständen werden mit den Eltern Gespräche zur Entwicklung des Kindes in der Tagespflege geführt.

           

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